Die in der Nürnberger Ladenöffnungsverordnung geregelte Schließung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in der Altstadt von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »




